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Kostenlose Betroffenheitsprüfung

Ist Ihr Unternehmen von der neuen Gewerbeabfallverordnung betroffen?

Der 01.08.2017 ist ein wichtiges Datum für Abfallerzeuger und Abfallbesitzer. Mit diesem Termin gelten für den Umgang mit gewerblich anfallenden Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen neue Regeln.

Bestandteil dieser Regeln ist unter anderem auch, dass Sie als Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer die Getrennthaltung ihrer Abfälle dokumentieren müssen. Diese Dokumentation benötigen Sie insbesondere dann, wenn Sie von der Getrennthaltungspflicht abweichen. Die Dokumentation ist vorzuhalten und auf behördliche Anforderung unverzüglich elektronisch zu übersenden. Es genügt also nicht, erst dann tätig zu werden, wenn Sie zum Versand der Dokumentation durch die Behörde aufgefordert werden.

Halten Sie die Abfalldokumentation vor. So vermeiden Sie drohende Sanktionen durch die Vollzugsbehörden.

Prüfen Sie jetzt anonym und kostenlos, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist.